Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt nach Förderaufruf im Rahmen eines einstufigen Verfahrens. Somit kann direkt ein förmlicher Förderantrag mit entsprechenden Begleitdokumenten und den erforderlichen Nachweisen eingereicht werden.

Die folgenden Dokumente bilden den rechtlichen Rahmen für die Beantragung und Durchführung der Förderprojekte:

Sollten Sie eine Antragstellung verfolgen, wird empfohlen, sich mit den Rahmenbedingungen vor Planung Ihres Vorhabens auseinander zu setzen.

Antragsprozess

Der formale Förderantrag zur Beantragung von Fördermitteln ist nebst den dazugehörigen Unterlagen und Dokumenten über das elektronische Antrags- und Angebotssystem des Bundes (easy-online) einzureichen. Zur Darstellung der erforderlichen administrativen und kalkulatorischen Sachverhalte dient der Antrag auf Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) und verschiedene Begleitdokumente. Die inhaltliche Darstellung des Förderprojektes geschieht über die Vorhabenbeschreibung (VHB) mit den dazugehörigen Begleitdokumenten.

Im Folgenden werden die relevanten Unterlagen vorgestellt. Falls Vorlagen zu nutzen sind, stehen diese als Download bereit. Alle Dokumente sind im Rahmen der Antragsabgabe mit den notwendigen Unterschriften im easy-Portal hochzuladen. Zur Prozessgestaltung steht eine Checkliste zur Verfügung. Diese gibt eine Übersicht über die notwendigen Dokumente und unterstützt bei der Beantragung der Fördermittel. Die Excel-Formulare Formblatt Technik und Formblatt Umwelt sind nach Antragseinreichung unter Nennung des Projekttitels und des Akronyms per Mail an anzxhr@qr.ghi.pbz zu senden.

Die erforderliche Einholung von Angeboten und zertifizierten Nachweisen erfordert einen zeitlichen Vorlauf und sollte bereits vor Erstellung des formalen Antrags angestoßen werden.

Antrag auf Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA)

Die im Antragsportal Easy-online vorgegebenen Masken unterstützen bei der Erstellung des Antrags. Nach Fertigstellung und Hochladen über easy-Online ist der Antrag auszudrucken, zu unterschreiben und postalisch an folgende Adresse zu senden:

TÜV Rheinland Consulting GmbH
Zentralbereich Forschungsmanagement
Projektträger
Am Grauen Stein
51105 Köln

Zudem müssen alle Antragsteller die nachfolgenden Dokumente einreichen:

  • Deckblatt mit Informationen zum Antragsteller
  • Fachliches Erklärungsschreiben zu den im AZA angeführten Ausgabenpositionen
    Kurze Darlegung der einzelnen Kostenpositionen zur inhaltlichen Nachvollziehbarkeit bzw. Notwendigkeit.
  • Kalkulatorische Nachweise der im AZA angeführten Ausgabenpositionen
    Formlose Herleitung der geplanten Ausgaben durch Angebote oder Ausgabenschätzungen. Somit ist auch der Nachweis über die Markterkundung bei Anbietern für die beantragte Aus- bzw. Umrüstung des Schiffes zu erbringen. Es sind jeweils 3 Vergleichsangebote einzureichen oder eine Ausschließlichkeit darzustellen.

Zum Download

Deckblatt mit Informationen zum Antragsteller

Vorhabenbeschreibung

In der Vorhabenbeschreibung (VHB) sind die Projektziele nachvollziehbar darzustellen. Dabei ist Bezug zu nehmen auf die Ziele der Richtlinie und die vor diesem Hintergrund vom Antragsteller geplante Maßnahme. Es müssen im Hinblick auf das adressierte Projektziel sowohl Aussagen zum Referenz-Zustand getroffen als auch eine Zieldefinition vorgenommen werden. Die Vorlage beinhaltet eine verbindliche Gliederung der VHB.

Der VHB sind alle notwendigen Anlagen beizufügen, um die getroffenen Annahmen, den Stand der Technik sowie inhaltliche Zielbilder zu belegen. Hierbei sind folgende Dokumente obligatorisch:

  • Technisches Datenblatt zur Schiffsbeschreibung
  • Generalplan des Küstenschiffs
    Darstellung der im Rahmen der Förderung adressierten Systeme
  • Formblatt „Technik“ (T) und Formblatt „Umwelt“ (U)  in Bezug zur adressierten Maßnahme

Zum Download

Technisches Datenblatt zur Schiffsbeschreibung

Formblatt „Umwelt“ (U)

Formblatt „Technik“ (T)

  • Nachweis des Betriebsprofils des Küstenschiffes
    Hier ist ein erwarteter Betriebs- bzw. Linienplan für das Küstenschiff anzugeben. Dieser gilt als Nachweis der in den Formblätter Technik und Umwelt getroffenen Annahmen zu Fahrtgebieten, Fahrzeiten, Hafenliegezeiten etc. Bei Küstenschiffen, die z.B. überwiegend in Trampschifffahrt eingesetzt werden, ist auf eine repräsentative Auswahl der dargestellten Betriebsprofile zu achten, um einen Vorher-Nachher-Vergleich sicherzustellen.
  • Emissionsdatenblätter und technische Dokumentation
    Anzuführen sind Emissionsdatenblätter und technische Dokumentation der jeweiligen Referenzsysteme (sofern vorhanden und zutreffend) nach den Nummern 3.1 bis 3.3 der Richtlinie sowie die korrespondierenden Unterlagen der adressierten Maßnahme.
    Die Daten sind jeweils durch Herstellerangaben oder zertifizierte Prüfstellen zu erbringen. Die Maßnahmen der Energieeffizienz nach Nummer 3.3 der Richtlinie müssen in jedem Fall durch den Nachweis einer zertifizierten Prüfstelle begleitet werden. Hierbei ist falls zutreffend und möglich Bezug zum EEDI-Index zu nehmen oder vergleichbare Unterlagen anzuführen. Zertifizierte Prüfstellen sind die Klassifikationsgesellschaften, Schiffbauversuchsanstalten und zertifizierte Hochschulen.
  • Herstellererklärungen
    Zur generellen Sicherstellung der Passfähigkeit der Systeme sind Herstellererklärungen vorzulegen, dass die jeweiligen Komponenten die förderfähigen Zielwerte der Richtlinie erfüllen oder übererfüllen.

Maßnahme Motorenmodernisierung

Maßnahmen zur Schadstoffminderung

Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

  • Internationales Zeugnis über die Verhütung der Luftverunreinigung durch Schiffe / IAPP Zertifikat (bei Fördergegenstand 3.1 und 3.2)
  • Internationales Motorenzeugnis über die Verhütung der Luftverunreinigung / EIAPP Zertifikat (bei Fördergegenstand 3.1 und 3.2)
  • Nachweis, dass das Schiff sowohl mit dem Referenzsystem als auch mit dem Zielsystem die Anforderungen an den EEDI (bei Schiffsneubauten) bzw. EEXI (bei Bestandsschiffen) erfüllt.
  • Nachweis der angestrebten Effizienzsteigerung durch eine zertifizierte Prüfstelle (bei Fördergegenstand 3.3)
  • Flaggen- und Registernachweis
    Nachweis (bei Bestandschiff) zur bestehenden Führung oder eine bindende Erklärung (bei Neubau) zur beabsichtigten Führung einer förderfähigen Flagge nach Nummer 4 Buchstabe a der Richtlinie sowie Beleg der Eintragung des Küstenschiffes in einem deutschen Seeschiffsregister.

Zusätzlich sind zur Prüfung der formalen Förderfähigkeit des jeweiligen Antragstellers folgende weitere Dokumente einzureichen.

Unterlagen zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung (Bonitätsunterlagen)

Im Rahmen des Vorhabens müssen Eigenmittel für die Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung gestellt werden. Es können nur Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung gesichert ist, gefördert werden. (vgl. Nr.1.2 Abs. 2 VV zu §44 Abs.1 BHO). Zusätzlich dürfen gemäß Nr. 1.2 der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) zu § 44 Abs. 1 BHO Zuwendungen nur dann bewilligt werden, wenn eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachgewiesen werden kann. Dies wird über die folgenden Dokumente geprüft:

  • Die beiden letzten durch einen sachverständigen Buch- oder Wirtschaftsprüfer bestätigten Jahresabschlüsse
    Diese umfassen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Wenn der Jahresabschluss konsolidiert wird und in einen Konzernabschluss einbezogen wird, ist die Vorlage der Einzelabschlüsse erforderlich.
  • Aktueller, vorläufiger Jahresabschluss
    Alternativ kann eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorgelegt werden.
  • Geschäftslagebericht
    Wenn kein Lagebericht erstellt wird, ist mindestens eine Angabe zur Entwicklung der Umsatz- und Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre zu tätigen.
  • Aktueller chronologischer Handelsregisterauszug
  • Auskunft der Hausbank
    Diese sollte mindestens die folgenden Aussagen beinhalten: Dauer der Geschäftsbeziehung, Höhe der Kreditinanspruchnahmen/-überziehung, Kreditsicherheiten und Höhe der Kontoumsätze
  • ggf. Bestätigung über Gewinnabführungsvertrag
  • ggf. KMU-Erklärung
    Sofern zutreffend ist die Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers zur Eigenschaft des Antragstellers als kleines oder mittleres Unternehmen nach Anhang 1 der AGVO einzuholen, sofern diese Eigenschaft zur Bemessung der Zuwendung geltend gemacht wird. Dabei sind alle verbundenen bzw. Partnerunternehmen zu berücksichtigen.
  • Erklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten
    Zu bestätigen ist u.a., dass der Antragsteller kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ ist, kein Insolvenz- oder ähnliches Verfahren gegen ihn eröffnet wurde bzw. er allen Rückforderungsanordnungen der Europäischen Kommission nachgekommen ist.

Erklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten

Weitere Erklärungen

  • Erklärung zu weiteren Beihilfen
    Bitte geben Sie an, ob für das beabsichtigte Vorhaben bereits weitere Beihilfen beantragt wurden bzw. beantragt werden sollen.
  • Erklärung zu den subventionserheblichen Tatsachen
    Hier wird bestätigt, dass der Antragsteller durch den Projektträger zu den subventionserheblichen Bestandteilen der Förderung belehrt wurde.
  • Erklärung zur Vorhabenrealisierung
    Bitte bestätigen Sie, dass das Vorhaben ohne Beihilfe nicht umsetzbar ist.
  • Einwilligungserklärung zum Datenschutz
    Für die Gewährung einer Zuwendung werden Ihre personenbezogenen und sonstigen Daten im Sinne der EU Datenschutzgrundverordnung (Art. 2 DSGVO) an uns übermittelt und verarbeitet.
  • ggf. Erklärung zur Anreizwirkung (bei Großunternehmen)
    Lt. Gemeinschaftsrahmen der EU soll die Förderung dazu führen, dass die FuEuI (Forschung, Entwicklung und Investition) -Tätigkeit bei Großunternehmen von Umfang, Reichweite, den aufgewendeten Mitteln oder der Geschwindigkeit her gesteigert wird.

Erklärung zu weiteren Beihilfen

Erklärung zu den subventionserheblichen Tatsachen

Erklärung zur Vorhabenrealisierung

Einwilligungserklärung zum Datenschutz

ggf. Erklärung zur Anreizwirkung (bei Großunternehmen)

Durch das Führen der Checkliste kann die Vollständigkeit der Anträge laufend geprüft werden. Sollte sich seitens des Projektträgers im Antragsverfahren weiterer Klärungsbedarf ergeben, können im Zweifel weitere Dokumente angefordert werden. Sollten aufgrund des Projektansatzes oder des adressierten Fördergegenstandes einzelne Vorgaben nicht umgesetzt werden oder anders als hier gefordert sowie gewisse Dokumentationen bzw. Nachweise nicht erbracht werden können, ist dies inhaltlich darzustellen und zu begründen.

Kontaktdaten Projektträger

TÜV Rheinland Consulting GmbH Zentralbereich Forschungsmanagement
Contact
  • Projektträger
    Am Grauen Stein
    51105 Köln
Robert Kutz
Position
Projektträger
Telefon
+49 (0) 30 756 874 201
Kontakt E-Mail
anzxhr@qr.ghi.pbz
Pitt Schumann
Position
Projektträger
Telefon
+49 (0) 30 756 874 246
Kontakt E-Mail
anzxhr@qr.ghi.pbz