Gefördert werden Projekte, die zu einer nachhaltigen Modernisierung von Küstenschiffen beitragen. Hierbei ist sowohl die Förderung technischer Systeme für Schiffsneubauten als auch für Bestandsschiffe vorgesehen. Es werden folgende technische Schwerpunkte definiert:
- Antriebssystemmodernisierungen (für Bestandsschiffe und Schiffsneubauten)
- Maßnahmen zur Schadstoffminderung (nur für Bestandsschiffe)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Antriebssystems (nur für Bestandsschiffe)
- Windassistenzsysteme (für Bestandsschiffe und Schiffsneubauten)
Für eine weitere Detaillierung der förderfähigen Maßnahmen in Bezug zum vorgesehenen Schiff sowie den notwendigen förderfähigen Komponenten wird auf die Nummer 3.1 bis 3.3 sowie 6.1 bis 6.3 der Richtlinie verwiesen.