Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen

Innovationsimpulse für Küstenschiffe. Energieeffizienz steigern. Nachhaltigkeit erhöhen.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt durch die Förderrichtlinie „Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen“ (NaMKü) die deutsche Küstenschifffahrt bei der Modernisierung von Bestandsschiffen. Zudem soll die innovative und technologisch führende Ausrüstung von Schiffsneubauten gefördert werden. Durch Innovationsimpulse und finanzielle Anreize sollen Luftschadstoffe und Treibhausgase reduziert und eine Verbesserung der Energieeffizienz der Schiffe erreicht werden. Nachhaltigkeit und Technologieoffenheit stehen dabei im Fokus.

Förderfähig sind Antriebssystemmodernisierungen sowie Maßnahmen zur Schadstoffminderung und zur Verbesserung der Energieeffizienz des Antriebssystems im Sinne der Richtlinie. Damit soll ein Beitrag zur Erreichung der Klimaschutz-, Luftreinhaltungs- und Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung geleistet werden.

Sind Sie an der Förderung eines Modernisierungsvorhabens Ihres Bestandsschiffs oder der Ausrüstung Ihres neuen Küstenschiffs interessiert? Auf der Seite Antragsstellung finden Sie alle notwendigen Informationen und Vorlagen zum Antragsprozess.

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Am 01.01.2025 ist eine weitere Projektgruppe im Rahmen des Förderprogramms NaMKü gestartet. Die HS Bereederungs GmbH & Co. KG hat…

FAQ

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die zu einer nachhaltigen Modernisierung von Küstenschiffen beitragen. Hierbei ist sowohl die Förderung technischer Systeme für Schiffsneubauten als auch für Bestandsschiffe vorgesehen. Es werden folgende technische Schwerpunkte definiert:

  • Antriebssystemmodernisierungen (für Bestandsschiffe und Schiffsneubauten)
  • Maßnahmen zur Schadstoffminderung (nur für Bestandsschiffe)
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Antriebssystems (nur für Bestandsschiffe)
  • Windassistenzsysteme (für Bestandsschiffe und Schiffsneubauten)

Für eine weitere Detaillierung der förderfähigen Maßnahmen in Bezug zum vorgesehenen Schiff sowie den notwendigen förderfähigen Komponenten wird auf die Nummer 3.1 bis 3.3 sowie 6.1 bis 6.3 der Richtlinie verwiesen.

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Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt ist jedes in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Unternehmen (natürliche oder juristische Person) in Privatrechtsform, das Eigentümer eines Küstenschiffes im Sinne der Richtlinie ist. Das Schiff muss in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragen sein und eine förderfähige Flagge führen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus der jeweils adressierten Maßnahme der Förderung sowie der förderfähigen Ausgaben. Für Maßnahmen zur Antriebssystemmodernisierung in Bezug auf emissionsfreie Antriebe sind die Förderquoten 70 % für große Unternehmen, 75 % für mittlere Unternehmen und 80 % für kleine Unternehmen. Für Maßnahmen in Bezug auf saubere Antriebe sind die Förderquoten 50 % für große Unternehmen, 55 % für mittlere Unternehmen und 60 % bei kleinen Unternehmen.

Für Maßnahmen der Schadstoffreduktion sind die Förderquoten auf 40 % der beihilfefähigen Ausgaben bei großen Unternehmen, 50 % bei mittleren Unternehmen und 60 % bei kleinen Unternehmen festgelegt.

Für die Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz des Antriebssystems beträgt die Zuwendung 30 % für große Unternehmen, 40 % für mittlere Unternehmen und 50 % für kleine Unternehmen.

Zusätzlich sollte bei jeder adressierten Maßnahme gesondert die Bemessungsgrundlage nach Nummer 6.1 bis 6.3 der Richtlinie beachtet werden.

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Haben Sie Fragen?

Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zum Projektträger auf. Als Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Förderprogramm NaMKü steht der Projektträger TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH zur Verfügung.

TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH
Contact
  • Projektträger NaMKü
    Am Grauen Stein
    51105 Köln
Position
Projektträger
Telefon
+49 (0) 201 63496 167
Kontakt E-Mail
anzxhr@qr.ghi.pbz
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Projektträger
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